SONNE LANDTECHNIK AG  info@sonne-landtechnik.ch

8372 Wiezikon  071/ 558 57 87



Vorderer Überhang 

Seit dem 1. Mai 2019 ist die Gesetzesänderung für Fahrzeuge mit Vorderem Überhang in Kraft.

-Der vordere Überhang bei land- und forstwirtschaftlichen Motorfahrzeugen beträgt maximal 5 Meter.

-von 3.00m bis 4.00m Überhang sind Seitenblickspiegel notwendig.

-bei mehr als 4.00m Überhang ist ein Kamerasystem notwendig.

-die Achslasten und die Tragfähigkeit der Reifen dürfen nicht überschritten werden!

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!


Bitte konfigurieren Sie dieses Download Widget


Fahrzeugelektrik

Auf dieser Liste finden Sie die Belegung der gängigsten Elektrostecker an Fahrzeugen und Anhängern.







Info