Vorderer Überhang
Seit dem 1. Mai 2019 ist die Gesetzesänderung für Fahrzeuge mit Vorderem Überhang in Kraft.
-Der vordere Überhang bei land- und forstwirtschaftlichen Motorfahrzeugen beträgt maximal 5 Meter.
-von 3.00m bis 4.00m Überhang sind Seitenblickspiegel notwendig.
-bei mehr als 4.00m Überhang ist ein Kamerasystem notwendig.
-die Achslasten und die Tragfähigkeit der Reifen dürfen nicht überschritten werden!
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
Fahrzeugelektrik
Auf dieser Liste finden Sie die Belegung der gängigsten Elektrostecker an Fahrzeugen und Anhängern.